Allgemeine Geschäftsbedingungen Wildpark „Alte Fasanerie“

Allgemeine Geschäftsbedingungen Wildpark „Alte Fasanerie“  

1. Geltungsbereich:
Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen des Wildparks „Alte Fasanerie“, insbesondere für Besucher von Führungen, Kindergeburtstagen und gebuchte offene Veranstaltungen sowie Eventbuchungen, Betriebs- und Vereinsfeiern.
2. Buchungsbedingungen:
·         Der Besucher hat nur dann ein Recht auf Durchführung der Veranstaltung, wenn er durch den Wildpark „Alte Fasanerie“ eine schriftliche Bestätigung der Buchung vor Veranstaltungsbeginn erhalten hat.
·         Der Zeitpunkt der Buchung lässt die Stornierungsbedingungen unberührt.
·         Stornierungen müssen schriftlich bzw. telefonisch spätestens 24 Stunden vor dem Veranstaltungstermin erfolgen, andernfalls ist der in der schriftlichen Buchungsbestätigung enthaltene Veranstaltungspreis in voller Höhe zu entrichten.
·      Der Wildpark ist berechtigt, Veranstaltungen abzusagen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z.B aufgrund einer plötzlichen Erkrankung eines/r Wildparkführers/in). Er verpflichtet sich, dies so zeitnah wie möglich in geeigneter Weise an die Besucher weiterzugeben.
·         Für Eventbuchungen, Betriebs- und Vereinsfeiern muss die Stornierung schriftlich mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. In diesem Fall wird nur eine Aufwandpauschale von 50,00 € zzgl. MwSt. zur sofortigen Zahlung fällig. Wird die Frist nicht eingehalten, ist der Veranstaltungspreis aus der schriftlichen Bestätigung der Buchung zur Zahlung fällig. 
3. Veranstaltungshinweise:
·         Bei allen Führungen von Minderjährigen ist die Teilnahme von mindestens einer Aufsichtsperson Pflicht
·         Ein Abbruch einer Veranstaltung seitens des Wildparks „Alte Fasanerie“ ist möglich, wenn verbale bzw. tätliche Übergriffe der Teilnehmer erfolgen. Die Veranstaltungsgebühr wird nicht erstattet.
·         Die Führungen finden im Freien statt, so dass auf wetterfeste Kleidung geachtet werden muss.
·         Bei Gefahr im Verzug (z.B. Unwetter) entscheidet der Führer über den Abbruch der Veranstaltung.
·         Änderungen sowie Absage der Veranstaltung bleiben vorbehalten. 
4. Datenerfassung:
·         Die von Ihnen getätigten Angaben zu Ihrer Person und Ihrer Organisation werden für die Veranstaltungsorganisation verwendet und anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
·         Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden, dass wir Sie per Fax, E-Mail oder Telefon kontaktieren können. Ihre Angaben werden ausschließlich für eigene Zwecke benutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
·         Die erteilte Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden.
5. Haftung:
·         Für etwaige Personen- und Sachschäden während der Veranstaltung haftet HESSEN-FORST als Träger des Wildparks nur dann, wenn diese von seinen Bediensteten oder Beauftragten grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Eine besondere Verkehrssicherungspflicht seitens HESSEN-FORST entsteht durch diesen Vertrag nicht.
·         Der Vertragspartner leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Ersatz für alle Schäden, die bei der Durchführung der Veranstaltung HESSEN-FORST sowie seinen Bediensteten oder Beauftragten entstehen sollten.
·         Gerichtsstand für alle vertraglichen Streitigkeiten ist Kassel, soweit die Vertragsparteien die Voraussetzungen des § 38 ZPO erfüllen und nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.